AGB

Reisebedingungen und Hinweise (AGB)

Liebe(r) Reisende(r),

zu einer optimalen Reisedurchführung tragen klare vertragliche Vereinbarungen bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen - nachstehend „Reiseteilnehmer“ - und uns, der Firma Ku-Wa Reisen GmbH nachstehend „Ku-Wa Reisen“ - zustande kommenden Reisevertrages.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung), die mündlich, schriftlich, per Telefax, per Internet oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Reiseteilnehmer Ku-Wa Reisen den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von Ku-Wa Reisen an den Reiseteilnehmer zustande. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form. bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Ku-Wa Reisen vor, an das diese für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer innerhalb dieser Bindungsfrist das geänderte Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung annimmt.
1.4 Der angemeldete Reiseteilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

2. Leistungsverpflichtung von Ku-Wa Reisen
2.1 Die Leistungsverpflichtung von Ku-Wa Reisen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen, soweit diese dem Reiseteilnehmer vorliegen.
2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von Ku-Wa Reisen nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung von Ku-Wa Reisen oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
2.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Ku-Wa Reisen herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung von Ku-Wa Reisen nicht verbindlich.
2.4 Nebenabsprachen (Änderungen, Ergänzungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern sowie Sonderwünsche bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung von Ku-Wa Reisen.

3. Reiseunterlagen / Zahlung
3.1 Mit Zugang der Reiseunterlagen (Buchungsbestätigung, Rechnung, Reise- und Leistungsbeschreibung) ist die in der Rechnung angegebene Anzahlung zu entrichten. Sie entspricht 20% vom Gesamtpreis, mindestens jedoch 150.- pro Reiseteilnehmer.
3.2 Wird für eine Reise der Flug nach Kundenwunsch gebucht, ist der Flugpreis sofort zur Zahlung fällig, sofern dies Zahlungsbedingung der Fluggesellschaft ist. Die Anzahlung auf den Reisepreis kann somit dem Flugpreis entsprechend über 20% vom Gesamtreisepreis liegen
3.3 Der Restbetrag der gebuchten Leistung wird spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.

4. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
4.1 Der Reiseteilnehmer kann zu jeder Zeit vom Reisevertrag zurücktreten. Vorbehaltlich einer konkreten Kostenberechnung kann Ku-Wa Reisen in diesem Fall vom Kunden eine Entschädigung nach Maßgabe folgender Ausführungen verlangen:
4.2 Bei Reisen ohne durch Ku-Wa Reisen gebuchten Flug gilt für die Erhebung der Stornogebühr eine Staffelung abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts und zwar jeweils vom Reisepreis
a) bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20%
b) 29 Tage bis 22 Tage vor Reisebeginn: 30%
c) 21 Tage bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50%
d) 13 Tage bis 7 Tage vor Reisebeginn: 60%
e) 6 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90%
f) ab Reisebeginn oder bei Nichtantritt 95% der Reisebetrags.

4.3 Ist im Reisepreis der Flug enthalten, so gilt
a) bis 45 Tage vor Reisebeginn: 35%
b) 44 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn: 45%
c) 29 Tage bis 22 Tage vor Reisebeginn: 55%
d) 21 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn: 75%
e) 13 Tage bis 7 Tag vor Reisebeginn: 85%
g) 6 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90%
f) ab Reisebeginn oder bei Nichtantritt 95% der Reisebetrags.

4.4 Es bleibt dem Reiseteilnehmer vorbehalten, Ku-Wa Reisen einen durch den Rücktritt entstandenen, geringeren Schaden nachzuweisen, als durch die pauschalierte Abrechnung vorgesehen.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
5.1 Ku-Wa Reisen kann in den nachfolgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
5.2 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann Ku-Wa Reisen bis spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn die Reise absagen. Der Reiseteilnehmer erhält den Anzahlungsbetrag zurück; ein weitergehender Anspruch des Reiseteilnehmers besteht nicht. Insbesondere haftet Ku-Wa Reisen nicht für eventuelle Stornogebühren für Vor- / Nachprogramme, die bei anderen Leistungsträgern oder Veranstaltern gebucht worden sind. Für die fristgerechte Absage der Reise ist der Eingang beim Reiseteilnehmer maßgeblich.
5.3 Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Ku-Wa Reisen deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden, kann Ku-Wa Reisen bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, soweit er die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit nicht zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Reiseteilnehmer den Anzahlungsbetrag unverzüglich zurück.

6. Haftung
6.1 Die vertragliche Haftung von Ku-Wa Reisen, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Reiseteilnehmers von Ku-Wa Reisen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b) Ku-Wa Reisen für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

6.2 Ku-Wa Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Heißluft Ballon - Fahrt, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reiseteilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Ku-Wa Reisen sind.

Ku-Wa Reisen haftet jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reiseteilnehmers vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Reiseteilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Ku-Wa Reisen ursächlich geworden ist.

7. Rechtswahl und Gerichtsstand
7.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseteilnehmer und Ku-Wa Reisen findet ausschließlich deutsche Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
7.2 Soweit bei Klagen des Reiseteilnehmers gegen Ku-Wa Reisen im Ausland für die Haftung von Ku-Wa Reisen dem Grunde nach nicht türkisches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reiseteilnehmers ausschließlich türkisches Recht Anwendung.
7.3 Der Reiseteilnehmer kann Ku-Wa Reisen nur an dessen Sitz verklagen.
7.4 Für Klagen von Ku-Wa Reisen gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgebend. Für Klagen gegen Reiseteilnehmer, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Ku-Wa Reisen vereinbart.

8. Schlussbestimmungen
Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

Veranstalter

Ku-Wa Reisen

Augsburger Str. 40

86259 Schrobenhausen